Unser Einspruch-Konfigurator ist wieder online
Aufgrund der vielen Einwendungen während der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur Amprion beauftragt, die von PBU e.V. und der Stadt Pulheim geforderte kleinräumige Verschwenkung im Bereich Pulheim/Geyen im Planfeststellungsverfahren zu prüfen.
Unser Abschnitt (E1) befindet sich nun in der Planfeststellung. Leider verweigert Amprion genau diese Prüfung und verfolgt stattdessen eine eigene, sinnbefreite Variante. Damit missachtet Amprion das Vertrauen, das Betroffene, Mitglieder der PBU e.V. und die Stadt Pulheim gewonnen haben, da sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen haben.
Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, erneut Stellung zu beziehen und bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen einzureichen.
Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der IG Hürth e.V gegen Hochspannung und dem Aktionsbündnis Ultranet unseren Einspruch-Konfigurator aktualisiert und wieder online gestellt.
Jetzt Einspruch einlegen
Unter www.ultranet-einspruch.de können alle Personen einfach und mit wenigen Klicks eine Einwendung an die Bundesnetzagentur senden. Zeigen Sie Solidarität und helfen Sie den Betroffenen entlang der Trasse! Erheben Sie noch bis zum Ende der kurzen Frist Ihre Stimme – für sich selbst und Ihre Kinder, für eine bürgergerechte, nachhaltige und dezentrale Energiewende. Jeder Einwand zählt!
Und so einfach geht's
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Persönliche Daten angeben.
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Vorformulierte Einwendungen per Checkbox auswählen.
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Optional eigene Einwendung ergänzen.
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Mit Maus oder Finger unterschreiben.
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E-Mail mit PDF zur Kontrolle erhalten.
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Bestätigungs-Link in der E-Mail klicken, um Ihre Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu senden.
Wir freuen uns über alle Mitglieder in unserem gemeinnützigen Verein und wir danken herzlich allen Spendern und Förderern unserer Sache.
Kontoinhaber: PBU e.V.
IBAN: DE98 3706 9252 6511 6220 16
Bank: Volksbank Erft
Sofern Sie eine Spendenquittungen wünschen, notieren Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort „Spendenquittung: „ gefolgt vom Ihrem Name und Ihrer Anschrift .
Eure/Ihre
PBU e.V.
Hinweis zu den Begriffen "Einwand" und "Einspruch": Uns ist bekannt, dass beide Begrife unterschiedliche Bedeutungen haben; Einwand ist ein Widerspruch gegen eine beabsichtigte Entscheidung, Einspruch ein Widerspruch gegen eine beschlossene Entscheidung. Da der Unterschied für Nicht-Juristen nicht relevant ist, verwenden wir wie im allgemeinen Sprachgebrauch beide Begriffe synonym. Das mit unserem Einspruchs-Konfigurator generierte Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur verwendet selbstverständlich die juristisch korrekten Begriffe "Einwand" bzw. "Einwendungen".