AKTUELLES
Stromleitungen und Strommast bei woklen bedecktem Himmel
11.09.2025

Bundesnetzagentur lehnt Geyen-Alternative im Planfeststellungsbeschluss ab – sachlich nicht nachvollziehbar, Zeitpunkt der Veröffentlichung fragwürdig


Am 9. September 2025 hat die Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt E1 der Ultranet-Trasse veröffentlicht. Die von der Bürgerinitiative PBU e.V. gemeinsam mit der Stadt Pulheim eingebrachte „Geyen-Alternative“ – eine technisch machbare und breit unterstützte Verlagerung der geplanten Trasse – wurde darin ohne vertiefte Auseinandersetzung abgelehnt.


Die Begründung der Behörde fällt überraschend einseitig aus. Nachdem während des Verfahrens bereits Gesetze im Sinne des Vorhabens angepasst wurden, wie z.B. bei der Aushebelung bis vor kurzem noch geltender Lärmschutzvorgaben, werden darüber hinaus weitere zentrale Aspekte wie das Vorsorgeprinzip, die Zumutbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Schutz des menschlichen Lebensumfelds in der Abwägung gering geschätzt. Dagegen erhalten wirtschaftliche und infrastrukturelle Erwägungen und Konzerninteressen ein überproportionales Gewicht – leider nicht zum ersten Mal im Verfahren.


Die detaillierten Einwendungen der Bürgerinitiative sowie der unzähligen Betroffenen wurden zwar formal zur Kenntnis genommen, faktisch aber kaum wirksam in die Entscheidung einbezogen. Es entsteht der Eindruck, dass der Weg der geringsten politischen und wirtschaftlichen Widerstände gewählt wurde – nicht der, der dem Anspruch an eine faire, zukunftsfähige Planung auf Basis von Transparenz und Teilhabe gerecht wird.


Mehr als irritierend ist zudem der Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mitten im Kommunalwahlkampf in NRW, wenige Tage vor der Wahl. Eine solch brisante Entscheidung zu einem derart kritischen Moment öffentlich zu machen, lässt zumindest Zweifel an der politischen Sensibilität im Vorgehen der Bundesnetzagentur. Die Behörde nimmt damit bewusst in Kauf, dass das Vertrauen in transparente, demokratische Planungsprozesse nachhaltig beschädigt wird.


Für den Ortsteil Geyen hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen. Die Chance, eine für die Menschen verträglichere Trassenführung zu realisieren, wurde leichtfertig verspielt. Statt einer zukunftsorientierten Lösung bleibt ein Plan, der an den Realitäten eines gewachsenen Wohngebiets vorbeigeht – obwohl eine bessere Variante auf dem Tisch lag.


Die Bürgerinitiative PBU e.V. wird die Entscheidung nicht unkommentiert hinnehmen. Gemeinsam mit der Stadt Pulheim werden die Unterlagen sorgfältig geprüft und die Möglichkeiten weiterer rechtlicher und politischer Schritte ausgelotet. Die Entscheidung ist nicht das Ende unseres Engagements – sondern Anlass, umso entschlossener für eine transparente, menschengerechte Planung und ernsthafte Teilhabe von Betroffenen einzutreten.


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30.12.2024

Ultranet – Erörterungstermin in Bergheim: Ein Acker scheint schutzwürdiger als die Menschen in Pulheim-Geyen


Am 26.11.2024 fand in der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim der Erörterungstermin zur Planfeststellung für unseren Ultranet Abschnitt (E1) statt. Erst kurz zuvor hatte die Vorhabenträgerin Amprion GmbH die Prüfung der alternativen Trassenführung für den Pulheimer Ortsteil Geyen in einem Ergänzungspapier veröffentlicht.


Zur Erinnerung: Amprion hatte die Prüfung der Geyen-Variante zunächst verweigert. Erst durch unsere Einwendungen bei der Bundesnetzagentur erfolgte die Prüfung, jedoch mit dem leider vorhersehbaren Ergebnis: Die Versetzung der Masten ist möglich, aber nicht nötig und zu teuer.


Gemeinsam mit der Stadt Pulheim sind wir jedoch der Meinung, dass das Ergebnis der Prüfung, die Alternative für Geyen abzulehnen, am Ende juristisch Abwägungsfehler behaftet ist und somit nicht überzeugt.


Denn unabhängig von den Kosten für die Geyen-Variante werden die meist nur in der Umbauphase vorhandenen Nachteile (bspw. für beanspruchte Ackerflächen) gegenüber den zweifelsfrei erheblichen und auf über 100 Jahre währenden Vorteilen für die Geyener Bürgerschaft überbetont. Oder andersherum vereinfacht auf den Punkt gebracht: Der Mensch zählt für die Planer weniger als ein Acker!


JETZT EINSPRUCH EINLEGEN
09.07.2024

Unser Einspruch-Konfigurator ist wieder online

Aufgrund der vielen Einwendungen während der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur Amprion beauftragt, die von PBU e.V. und der Stadt Pulheim geforderte kleinräumige Verschwenkung im Bereich Pulheim/Geyen im Planfeststellungsverfahren zu prüfen.

Unser Abschnitt (E1) befindet sich nun in der Planfeststellung. Leider verweigert Amprion genau diese Prüfung und verfolgt stattdessen eine eigene, sinnbefreite Variante. Damit missachtet Amprion das Vertrauen, das Betroffene, Mitglieder der PBU e.V. und die Stadt Pulheim gewonnen haben, da sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen haben.

Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, erneut Stellung zu beziehen und bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen einzureichen.

Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der IG Hürth e.V gegen Hochspannung und dem Aktionsbündnis Ultranet unseren Einspruch-Konfigurator aktualisiert und wieder online gestellt.


Jetzt Einspruch einlegen

Unter www.ultranet-einspruch.de können alle Personen einfach und mit wenigen Klicks eine Einwendung an die Bundesnetzagentur senden. Zeigen Sie Solidarität und helfen Sie den Betroffenen entlang der Trasse! Erheben Sie noch bis zum Ende der kurzen Frist Ihre Stimme – für sich selbst und Ihre Kinder, für eine bürgergerechte, nachhaltige und dezentrale Energiewende. Jeder Einwand zählt!


Und so einfach geht's

  1. Persönliche Daten angeben.

  2. Vorformulierte Einwendungen per Checkbox auswählen.

  3. Optional eigene Einwendung ergänzen.

  4. Mit Maus oder Finger unterschreiben.

  5. E-Mail mit PDF zur Kontrolle erhalten.

  6. Bestätigungs-Link in der E-Mail klicken, um Ihre Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu senden.


Wir freuen uns über alle Mitglieder in unserem gemeinnützigen Verein und wir danken herzlich allen Spendern und Förderern unserer Sache.

Kontoinhaber: PBU e.V.
IBAN: DE98 3706 9252 6511 6220 16
Bank: Volksbank Erft

Sofern Sie eine Spendenquittungen wünschen, notieren Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort „Spendenquittung: „ gefolgt vom Ihrem Name und Ihrer Anschrift .


Eure/Ihre

PBU e.V.


Hinweis zu den Begriffen "Einwand" und "Einspruch": Uns ist bekannt, dass beide Begrife unterschiedliche Bedeutungen haben; Einwand ist ein Widerspruch gegen eine beabsichtigte Entscheidung, Einspruch ein Widerspruch gegen eine beschlossene Entscheidung. Da der Unterschied für Nicht-Juristen nicht relevant ist, verwenden wir wie im allgemeinen Sprachgebrauch beide Begriffe synonym. Das mit unserem Einspruchs-Konfigurator generierte Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur verwendet selbstverständlich die juristisch korrekten Begriffe "Einwand" bzw. "Einwendungen".
PBU_Pressemitteilung-Bild_20221025
25.10.2022

Pressemitteilung | Oktober 2022

Vor ca. sechs Monaten gab der Leiter der Abteilung Netzausbau der Bundesnetzagentur, Matthias Otte, den von der Ultranetleitung betroffenen Menschen in Pulheim Geyen an der Trasse höchstpersönlich eine feste Zusage: Die von der PBU gemeinsam mit der Stadt Pulheim eingebrachte alternative Leitungsführung werde gemäß Bundesfachplanungsbeschluss objektiv und neutral innerhalb der anstehenden Planfeststellung geprüft. Eine Umsetzung der Alternative sei dementsprechend selbstverständlich noch möglich.

Nun wird deutlich, dass es sich bei dieser Zusage offenkundig um ein leeres Versprechen aus der Behörde handelte. Denn die politischen Entscheidungsträger haben nach Jahren des kritischen Austauschs und des berechtigten Protests ohne weitere Ankündigung rückwirkend die Spielregeln geändert.

Mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (Artikelgesetz BGBl 2022 I 28), welche das Bundeswirtschaftsministerium Ende Juli vorlegte, werden nun die Prinzipien des bisherigen Verfahrens inklusive der bereits seit Jahren laufenden sogenannten „Bürgerbeteiligung“ einseitig aufgekündigt. In einem Strategiepapier zur „Beschleunigung des Netzausbaus“ hatten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW) dies vorab schon eingefordert.

Welche Änderungen bringt das Gesetz?

Neben vielen weiteren Änderungen diverser Gesetze wurde auch eine massive Einschränkung der Variantenprüfungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) durchgesetzt. Diese Einschränkung betrifft alle Vorhaben, die auf bestehenden Trassen basieren – also vor allem auch Ultranet. 

Das Gesetz versucht – unabhängig vom bisher geltenden 1000 Meter Korridor – alle alternativen Trassenverläufe, die mehr als 200 Meter von der Bestandstrasse abweichen, grundsätzlich für unzulässig und damit für nicht einmal als in der Planfeststellung prüfungsnotwendig zu erklären. Ausnahmen von dieser 200 Meter Begrenzung gibt es nur aus europäischen natur- und artenschutzrechtlichen Gründen.

Somit hat der Gesetzgeber (heißt: Bundestag und Bundesrat) uns und vielen anderen Bürgerinitiativen und Kommunen die mühsam erkämpften und noch in der Bundesfachplanung zugesagten Variantenprüfungen innerhalb des Trassenkorridors kurzerhand gestrichen.

Doch damit nicht genug: In § 49 EnWG werden alle Wetterereignisse zu seltenen, und damit faktisch nicht mehr zu beachtenden Ereignissen erklärt – und damit voraussichtlich dem Lärmschutz/TA Lärm im Zusammenhang mit Höchstspannungsfreileitungen auch noch jede Wirksamkeit genommen. Übersetzt heißt das, die bisher geltenden Lärmschutzregeln werden im Sinne der Netzbetreiber ausgehebelt und eine dauerhafte Lärmemission durch Ultranet ganz lapidar für zulässig erklärt.

Wie bewerten wir diese Änderungen?

1. Eine objektive Variantenprüfung hat als rechtsstaatliches Prinzip Verfassungsrang und kann nicht pauschal abgelehnt werden. Zudem wird kein einziger fachlicher Grund für die neue, offenbar willkürliche 200 Meter Regelung genannt.

2. Die massive gesetzgeberische Einschränkung des Lärmschutzes ist unverhältnismäßig. Eine Regelung, die gesundheitsschädlichen Lärm nicht verhindert, sondern sogar ermöglicht, ist schlichtweg verfassungswidrig.

Unser Fazit:

Wer geglaubt hatte, dass sich die Neubesetzung des Präsidentenamts der BNetzA durch den ehemals „obersten Verbraucherschützer“ Klaus Müller positiv auf die anstehenden Genehmigungsverfahren im Sinne von Bürgerfreundlichkeit und Transparenz auswirken werde, wird tief enttäuscht. Dass sich noch dazu ein grün geführtes Wirtschaftsministerium in dieser Art und Weise bewusst gegen die seit Jahren aktiven und konstruktiv mitarbeitenden Bürgerinitiativen stellt, ist fast schon unverzeihlich.

Die selbst als Bürgerbewegung gestartete Partei ließ sich übrigens kurz danach ausgerechnet von dem als Vorhabenträgerin agierenden Übertragungsnetzbetreiber Amprion als Sponsor die Bundesdelegiertenkonferenz mitfinanzieren. Vor diesem Hintergrund – unabhängig von der konkret gezahlten Summe – durchaus ein Skandal.

Es verfestigt sich zudem maßgeblich der Eindruck, dass vorangegangene Gespräche mit Behörde und politischen Entscheidungsträgern verantwortlicher Bundesparteien nur zum Zwecke der strategischen Einbindung erfolgten. Die gesetzlichen Änderungen, welche die ohnehin schon verkümmerten Möglichkeiten eines fairen Genehmigungsprozesses ersichtlich noch weiter einschränken sollen, sprechen diesbezüglich leider eine eindeutige Sprache. Der offensichtliche Versuch des Wirtschaftsministeriums, zugunsten von Konzernen einseitig geltende verwaltungsrechtliche Regeln zu umgehen, ist völlig indiskutabel.

„Wir beobachten seit Jahren, dass sich in der Bundespolitik zusehends eine Art Ausbau-Ideologie beim Übertragungsnetz durchsetzt“, kritisiert PBU Vorstand Arne Westphal. „Ein kritisches Hinterfragen, was alternativ nötig und einer nachhaltigen Energiewende dienlich ist, erfolgt augenscheinlich nicht mehr. Eine zeitnahe großflächige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien benötigt neben dezentraler Erzeugung z.B. auch eine Verteilnetzstärkung und parallel Speicherzubau. Zudem müssen vielmehr Anreize für erzeugungsnahe Verbräuche speziell auch für die Industrie gesetzt werden.“

Die genannten Maßnahmen wären die richtige Antwort auf die derzeitige europäische Energiekrise mit dem Ziel von mehr Autarkie. Das Energiesystem der Zukunft ist dezentral und zellular angelegt. Daran wird langfristig auch die beschriebene rücksichtslose Klientelpolitik der Bundesregierung im Sinne der Übertragungsnetzbetreiber nichts ändern.

Geplante Ultranet Trasse Pulheim Geyen
20.03.2022

Zum 28.2.2022 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde die Bundesfachplanung für den Ultranet Abschnitt E zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm (Vorhaben 2, BBPlG) beendet. Mit ihrer Entscheidung wurde der geplante Trassenkorridor für die höchst umstrittene Hybridleitung festgelegt. Es wird dabei dem Vorschlag des zuständigen Vorhabenträgers und Übertragungsnetzbetreibers Amprion GmbH gefolgt. Einwendungen, die auf eine Verhinderung der neuen Stromautobahn abzielten bzw. nach einem alternativen Trassenkorridor verlangten, blieben zunächst unberücksichtigt.

Für den Raum Pulheim Geyen wurde Amprion seitens der Behörde mit dem Beschluss jedoch explizit die Aufgabe gestellt, die von der PBU erarbeitete Alternative zur Verlegung der Leitung innerhalb des festgelegten Trassenkorridors bei der nun anstehenden Planfeststellung eingehend und detailliert zu prüfen.

„Unsere grundsätzliche Kritik am Vorhaben Ultranet selbst und der Art und Weise der Durchführung bleibt unabhängig von der jetzt erfolgten Entscheidung bestehen. Wir werden den Druck auf Bundes- und Landespolitik, bei Behörden und beim Netzbetreiber weiterhin hochhalten und appellieren an das Verantwortungsgefühl der Planer und Entscheider. Das Minimalziel einer kleinräumigen Verschwenkung und Versetzung der ca. 80 bis 90 Meter hohen Masten aus Rücksichtnahme und zur Entlastung der Anwohnerschaft ist klar formuliert.“ sagt PBU Sprecher Sebastian Locker. „An dieser Stelle sprechen wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung Pulheim und den städtischen Fraktionen mit einer Stimme.“

Bei der Bundesnetzagentur wurden im Rahmen der Bundesfachplanung vor zwei Jahren auf Initiative der PBU ca. 1500 persönliche Einwendungen eingereicht, die bei der nun erfolgten Entscheidung aus guten Gründen nicht ignoriert werden konnten. Der Rhein-Erft-Kreis hatte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im März/April 2020 die Bemühungen der PBU ebenfalls unterstützt.

Juristische Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt des Genehmigungsprozesses nicht möglich. Erst nach erfolgter Planfeststellung können Betroffene gegen den Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen.

Die nun erfolgte Bundesfachplanungsentscheidung der Netzagentur im Wortlaut finden Sie hier:

https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorhaben/BBPlG/02/E/12/BFP2-E_NABEG12_Entscheidung.pdf?__blob=publicationFile