ZUKUNFT GEHT ANDERS
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Elektrosmog statt Energiewende - neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitung (HGÜ) in Pulheim

Geht es nach sehr konkreten Plänen der Firma Amprion und der Bundesnetzagentur, wird Pulheim zum Testgelände. Nach dem ohnehin schon umstrittenen Bau der neuen 380kV Trasse am nördlichen Ortsrand von Geyen sollen verschiedene Ortsteile nun auch noch bald zur Versuchsstrecke einer bisher nicht getesteten Technologie mit dem Namen „Ultranet" werden.

Die neue oberirdische, weltweit einmalige und auf gesundheitsschädliche Auswirkungen durch elektromagnetische Felder und ionisierte Partikel nicht abschließend geprüfte Hybrid-Trasse (Gleich- und Wechselstrom auf einem Mast) ist politisch und wirtschaftlich gewollt.

Als aufmerksame Bürger, die nie selbst gefragt wurden, fragen wir die Verantwortlichen: Werden hier eventuelle gesundheitsschädliche Auswirkungen billigend in Kauf genommen, um neue Technologien auf Kosten der Anwohner zu testen und umzusetzen? Um Profite für Investoren und Energieunternehmen zu erzielen? Um – unter dem Siegel der erneuerbaren Energien – der Kohleverstromung aus dem Rheinland bis 2025 weiter den Weg zu bahnen?

Erdverkabelung wird ausgeschlossen, vorgeschriebene bzw. amtlich empfohlene Mindestabstände werden nicht eingehalten, Grenzwerte wurden längst per Gesetz nach oben verschoben.

Auch wenn die Masten schon stehen und jeden Tag schon Fakten geschaffen werden, ohne dass eine Genehmigung für "Ultranet" vorliegt: Noch ist Zeit, selbst aktiv zu werden, um Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die unserer Kinder zu verhindern.

Lesen Sie jetzt unsere ausführliche Infobroschüre

 

TERMINE
09.07.2024
Einwand-Konfigurator wird online sein
Aktuell formulieren wir zusammen mit unserer Kanzlei die Einwände für unseren Einwand-Konfigurator. Wir versuchen diesen im Laufe des kommenden Montags online zu schalten. Wenn es so weit ist, melden wir das auf allen Kanälen. Dann bleibt uns allen noch bis Freitag Zeit, Einwendungen bequem über den Einwand-Konfigurator einzureichen. Die persönliche Konfiguration der Einwendungen geht leicht und wird keine 10 Minuten in Anspruch nehmen.
12.07.2024
Einwand-Frist läuft ab
Am 12. Juli 2024 läuft die Frist zur Einreichung von Einwendungen gegen den Plan ab.
??.??.2024
Erörterungstermin
Ob und wann der Erörterungstermin stattfindet, werden wir hier bekannt geben, sobald die Bundesnetzagentur die Infos veröffentlicht.

Wichtig! Nur Einwendende können an einem Erörterungstermin teilnehmen.
AKTUELLES
JETZT EINSPRUCH EINLEGEN
09.07.2024

Unser Einspruch-Konfigurator ist wieder online

Aufgrund der vielen Einwendungen während der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur Amprion beauftragt, die von PBU e.V. und der Stadt Pulheim geforderte kleinräumige Verschwenkung im Bereich Pulheim/Geyen im Planfeststellungsverfahren zu prüfen.

Unser Abschnitt (E1) befindet sich nun in der Planfeststellung. Leider verweigert Amprion genau diese Prüfung und verfolgt stattdessen eine eigene, sinnbefreite Variante. Damit missachtet Amprion das Vertrauen, das Betroffene, Mitglieder der PBU e.V. und die Stadt Pulheim gewonnen haben, da sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen haben.

Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, erneut Stellung zu beziehen und bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen einzureichen.

Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der IG Hürth e.V gegen Hochspannung und dem Aktionsbündnis Ultranet unseren Einspruch-Konfigurator aktualisiert und wieder online gestellt.


Jetzt Einspruch einlegen

Unter www.ultranet-einspruch.de können alle Personen einfach und mit wenigen Klicks eine Einwendung an die Bundesnetzagentur senden. Zeigen Sie Solidarität und helfen Sie den Betroffenen entlang der Trasse! Erheben Sie noch bis zum Ende der kurzen Frist Ihre Stimme – für sich selbst und Ihre Kinder, für eine bürgergerechte, nachhaltige und dezentrale Energiewende. Jeder Einwand zählt!


Und so einfach geht's

  1. Persönliche Daten angeben.

  2. Vorformulierte Einwendungen per Checkbox auswählen.

  3. Optional eigene Einwendung ergänzen.

  4. Mit Maus oder Finger unterschreiben.

  5. E-Mail mit PDF zur Kontrolle erhalten.

  6. Bestätigungs-Link in der E-Mail klicken, um Ihre Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu senden.


Wir freuen uns über alle Mitglieder in unserem gemeinnützigen Verein und wir danken herzlich allen Spendern und Förderern unserer Sache.

Kontoinhaber: PBU e.V.
IBAN: DE98 3706 9252 6511 6220 16
Bank: Volksbank Erft

Sofern Sie eine Spendenquittungen wünschen, notieren Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort „Spendenquittung: „ gefolgt vom Ihrem Name und Ihrer Anschrift .


Eure/Ihre

PBU e.V.


Hinweis zu den Begriffen "Einwand" und "Einspruch": Uns ist bekannt, dass beide Begrife unterschiedliche Bedeutungen haben; Einwand ist ein Widerspruch gegen eine beabsichtigte Entscheidung, Einspruch ein Widerspruch gegen eine beschlossene Entscheidung. Da der Unterschied für Nicht-Juristen nicht relevant ist, verwenden wir wie im allgemeinen Sprachgebrauch beide Begriffe synonym. Das mit unserem Einspruchs-Konfigurator generierte Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur verwendet selbstverständlich die juristisch korrekten Begriffe "Einwand" bzw. "Einwendungen".
PBU_Pressemitteilung-Bild_20221025
25.10.2022

Pressemitteilung | Oktober 2022

Vor ca. sechs Monaten gab der Leiter der Abteilung Netzausbau der Bundesnetzagentur, Matthias Otte, den von der Ultranetleitung betroffenen Menschen in Pulheim Geyen an der Trasse höchstpersönlich eine feste Zusage: Die von der PBU gemeinsam mit der Stadt Pulheim eingebrachte alternative Leitungsführung werde gemäß Bundesfachplanungsbeschluss objektiv und neutral innerhalb der anstehenden Planfeststellung geprüft. Eine Umsetzung der Alternative sei dementsprechend selbstverständlich noch möglich.

Nun wird deutlich, dass es sich bei dieser Zusage offenkundig um ein leeres Versprechen aus der Behörde handelte. Denn die politischen Entscheidungsträger haben nach Jahren des kritischen Austauschs und des berechtigten Protests ohne weitere Ankündigung rückwirkend die Spielregeln geändert.

Mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (Artikelgesetz BGBl 2022 I 28), welche das Bundeswirtschaftsministerium Ende Juli vorlegte, werden nun die Prinzipien des bisherigen Verfahrens inklusive der bereits seit Jahren laufenden sogenannten „Bürgerbeteiligung“ einseitig aufgekündigt. In einem Strategiepapier zur „Beschleunigung des Netzausbaus“ hatten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW) dies vorab schon eingefordert.

Welche Änderungen bringt das Gesetz?

Neben vielen weiteren Änderungen diverser Gesetze wurde auch eine massive Einschränkung der Variantenprüfungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) durchgesetzt. Diese Einschränkung betrifft alle Vorhaben, die auf bestehenden Trassen basieren – also vor allem auch Ultranet. 

Das Gesetz versucht – unabhängig vom bisher geltenden 1000 Meter Korridor – alle alternativen Trassenverläufe, die mehr als 200 Meter von der Bestandstrasse abweichen, grundsätzlich für unzulässig und damit für nicht einmal als in der Planfeststellung prüfungsnotwendig zu erklären. Ausnahmen von dieser 200 Meter Begrenzung gibt es nur aus europäischen natur- und artenschutzrechtlichen Gründen.

Somit hat der Gesetzgeber (heißt: Bundestag und Bundesrat) uns und vielen anderen Bürgerinitiativen und Kommunen die mühsam erkämpften und noch in der Bundesfachplanung zugesagten Variantenprüfungen innerhalb des Trassenkorridors kurzerhand gestrichen.

Doch damit nicht genug: In § 49 EnWG werden alle Wetterereignisse zu seltenen, und damit faktisch nicht mehr zu beachtenden Ereignissen erklärt – und damit voraussichtlich dem Lärmschutz/TA Lärm im Zusammenhang mit Höchstspannungsfreileitungen auch noch jede Wirksamkeit genommen. Übersetzt heißt das, die bisher geltenden Lärmschutzregeln werden im Sinne der Netzbetreiber ausgehebelt und eine dauerhafte Lärmemission durch Ultranet ganz lapidar für zulässig erklärt.

Wie bewerten wir diese Änderungen?

1. Eine objektive Variantenprüfung hat als rechtsstaatliches Prinzip Verfassungsrang und kann nicht pauschal abgelehnt werden. Zudem wird kein einziger fachlicher Grund für die neue, offenbar willkürliche 200 Meter Regelung genannt.

2. Die massive gesetzgeberische Einschränkung des Lärmschutzes ist unverhältnismäßig. Eine Regelung, die gesundheitsschädlichen Lärm nicht verhindert, sondern sogar ermöglicht, ist schlichtweg verfassungswidrig.

Unser Fazit:

Wer geglaubt hatte, dass sich die Neubesetzung des Präsidentenamts der BNetzA durch den ehemals „obersten Verbraucherschützer“ Klaus Müller positiv auf die anstehenden Genehmigungsverfahren im Sinne von Bürgerfreundlichkeit und Transparenz auswirken werde, wird tief enttäuscht. Dass sich noch dazu ein grün geführtes Wirtschaftsministerium in dieser Art und Weise bewusst gegen die seit Jahren aktiven und konstruktiv mitarbeitenden Bürgerinitiativen stellt, ist fast schon unverzeihlich.

Die selbst als Bürgerbewegung gestartete Partei ließ sich übrigens kurz danach ausgerechnet von dem als Vorhabenträgerin agierenden Übertragungsnetzbetreiber Amprion als Sponsor die Bundesdelegiertenkonferenz mitfinanzieren. Vor diesem Hintergrund – unabhängig von der konkret gezahlten Summe – durchaus ein Skandal.

Es verfestigt sich zudem maßgeblich der Eindruck, dass vorangegangene Gespräche mit Behörde und politischen Entscheidungsträgern verantwortlicher Bundesparteien nur zum Zwecke der strategischen Einbindung erfolgten. Die gesetzlichen Änderungen, welche die ohnehin schon verkümmerten Möglichkeiten eines fairen Genehmigungsprozesses ersichtlich noch weiter einschränken sollen, sprechen diesbezüglich leider eine eindeutige Sprache. Der offensichtliche Versuch des Wirtschaftsministeriums, zugunsten von Konzernen einseitig geltende verwaltungsrechtliche Regeln zu umgehen, ist völlig indiskutabel.

„Wir beobachten seit Jahren, dass sich in der Bundespolitik zusehends eine Art Ausbau-Ideologie beim Übertragungsnetz durchsetzt“, kritisiert PBU Vorstand Arne Westphal. „Ein kritisches Hinterfragen, was alternativ nötig und einer nachhaltigen Energiewende dienlich ist, erfolgt augenscheinlich nicht mehr. Eine zeitnahe großflächige Stromversorgung durch Erneuerbare Energien benötigt neben dezentraler Erzeugung z.B. auch eine Verteilnetzstärkung und parallel Speicherzubau. Zudem müssen vielmehr Anreize für erzeugungsnahe Verbräuche speziell auch für die Industrie gesetzt werden.“

Die genannten Maßnahmen wären die richtige Antwort auf die derzeitige europäische Energiekrise mit dem Ziel von mehr Autarkie. Das Energiesystem der Zukunft ist dezentral und zellular angelegt. Daran wird langfristig auch die beschriebene rücksichtslose Klientelpolitik der Bundesregierung im Sinne der Übertragungsnetzbetreiber nichts ändern.

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS DURCH IHRE SPENDE!
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