ZUKUNFT GEHT ANDERS
Teaser Teaser Teaser
Elektrosmog statt Energiewende - neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitung (HGÜ) in Pulheim

Geht es nach sehr konkreten Plänen der Firma Amprion und der Bundesnetzagentur, wird Pulheim zum Testgelände. Nach dem ohnehin schon umstrittenen Bau der neuen 380kV Trasse am nördlichen Ortsrand von Geyen sollen verschiedene Ortsteile nun auch noch bald zur Versuchsstrecke einer bisher nicht getesteten Technologie mit dem Namen „Ultranet" werden.

Die neue oberirdische, weltweit einmalige und auf gesundheitsschädliche Auswirkungen durch elektromagnetische Felder und ionisierte Partikel nicht abschließend geprüfte Hybrid-Trasse (Gleich- und Wechselstrom auf einem Mast) ist politisch und wirtschaftlich gewollt.

Als aufmerksame Bürger, die nie selbst gefragt wurden, fragen wir die Verantwortlichen: Werden hier eventuelle gesundheitsschädliche Auswirkungen billigend in Kauf genommen, um neue Technologien auf Kosten der Anwohner zu testen und umzusetzen? Um Profite für Investoren und Energieunternehmen zu erzielen? Um – unter dem Siegel der erneuerbaren Energien – der Kohleverstromung aus dem Rheinland bis 2025 weiter den Weg zu bahnen?

Erdverkabelung wird ausgeschlossen, vorgeschriebene bzw. amtlich empfohlene Mindestabstände werden nicht eingehalten, Grenzwerte wurden längst per Gesetz nach oben verschoben.

Auch wenn die Masten schon stehen und jeden Tag schon Fakten geschaffen werden, ohne dass eine Genehmigung für "Ultranet" vorliegt: Noch ist Zeit, selbst aktiv zu werden, um Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die unserer Kinder zu verhindern.

Lesen Sie jetzt unsere ausführliche Infobroschüre

 

TERMINE
Ende Q1 2025
Planfeststellungsbeschluss
Nach dem Erörterungstermin wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis Ende des ersten Quartals 2025 über den Plan entscheiden und ihren Beschluss Amprion zusenden. Zudem wird der Planfeststellungsbeschluss auf der Website der BNetzA öffentlich bekannt gemacht. Wer betroffen ist oder Einwände hatte, kann auf Anfrage die Unterlagen in elektronischer Form erhalten.
AKTUELLES
PBU_Pressemitteilung-Bild_20241230
30.12.2024

Ultranet – Erörterungstermin in Bergheim: Ein Acker scheint schutzwürdiger als die Menschen in Pulheim-Geyen


Am 26.11.2024 fand in der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim der Erörterungstermin zur Planfeststellung für unseren Ultranet Abschnitt (E1) statt. Erst kurz zuvor hatte die Vorhabenträgerin Amprion GmbH die Prüfung der alternativen Trassenführung für den Pulheimer Ortsteil Geyen in einem Ergänzungspapier veröffentlicht.


Zur Erinnerung: Amprion hatte die Prüfung der Geyen-Variante zunächst verweigert. Erst durch unsere Einwendungen bei der Bundesnetzagentur erfolgte die Prüfung, jedoch mit dem leider vorhersehbaren Ergebnis: Die Versetzung der Masten ist möglich, aber nicht nötig und zu teuer.


Gemeinsam mit der Stadt Pulheim sind wir jedoch der Meinung, dass das Ergebnis der Prüfung, die Alternative für Geyen abzulehnen, am Ende juristisch Abwägungsfehler behaftet ist und somit nicht überzeugt.


Denn unabhängig von den Kosten für die Geyen-Variante werden die meist nur in der Umbauphase vorhandenen Nachteile (bspw. für beanspruchte Ackerflächen) gegenüber den zweifelsfrei erheblichen und auf über 100 Jahre währenden Vorteilen für die Geyener Bürgerschaft überbetont. Oder andersherum vereinfacht auf den Punkt gebracht: Der Mensch zählt für die Planer weniger als ein Acker!


JETZT EINSPRUCH EINLEGEN
09.07.2024

Unser Einspruch-Konfigurator ist wieder online

Aufgrund der vielen Einwendungen während der Bundesfachplanung hat die Bundesnetzagentur Amprion beauftragt, die von PBU e.V. und der Stadt Pulheim geforderte kleinräumige Verschwenkung im Bereich Pulheim/Geyen im Planfeststellungsverfahren zu prüfen.

Unser Abschnitt (E1) befindet sich nun in der Planfeststellung. Leider verweigert Amprion genau diese Prüfung und verfolgt stattdessen eine eigene, sinnbefreite Variante. Damit missachtet Amprion das Vertrauen, das Betroffene, Mitglieder der PBU e.V. und die Stadt Pulheim gewonnen haben, da sowohl Amprion als auch die Bundesnetzagentur immer auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen haben.

Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, erneut Stellung zu beziehen und bis zum 12. Juli 2024 Einwendungen einzureichen.

Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir in Zusammenarbeit mit der IG Hürth e.V gegen Hochspannung und dem Aktionsbündnis Ultranet unseren Einspruch-Konfigurator aktualisiert und wieder online gestellt.


Jetzt Einspruch einlegen

Unter www.ultranet-einspruch.de können alle Personen einfach und mit wenigen Klicks eine Einwendung an die Bundesnetzagentur senden. Zeigen Sie Solidarität und helfen Sie den Betroffenen entlang der Trasse! Erheben Sie noch bis zum Ende der kurzen Frist Ihre Stimme – für sich selbst und Ihre Kinder, für eine bürgergerechte, nachhaltige und dezentrale Energiewende. Jeder Einwand zählt!


Und so einfach geht's

  1. Persönliche Daten angeben.

  2. Vorformulierte Einwendungen per Checkbox auswählen.

  3. Optional eigene Einwendung ergänzen.

  4. Mit Maus oder Finger unterschreiben.

  5. E-Mail mit PDF zur Kontrolle erhalten.

  6. Bestätigungs-Link in der E-Mail klicken, um Ihre Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu senden.


Wir freuen uns über alle Mitglieder in unserem gemeinnützigen Verein und wir danken herzlich allen Spendern und Förderern unserer Sache.

Kontoinhaber: PBU e.V.
IBAN: DE98 3706 9252 6511 6220 16
Bank: Volksbank Erft

Sofern Sie eine Spendenquittungen wünschen, notieren Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort „Spendenquittung: „ gefolgt vom Ihrem Name und Ihrer Anschrift .


Eure/Ihre

PBU e.V.


Hinweis zu den Begriffen "Einwand" und "Einspruch": Uns ist bekannt, dass beide Begrife unterschiedliche Bedeutungen haben; Einwand ist ein Widerspruch gegen eine beabsichtigte Entscheidung, Einspruch ein Widerspruch gegen eine beschlossene Entscheidung. Da der Unterschied für Nicht-Juristen nicht relevant ist, verwenden wir wie im allgemeinen Sprachgebrauch beide Begriffe synonym. Das mit unserem Einspruchs-Konfigurator generierte Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur verwendet selbstverständlich die juristisch korrekten Begriffe "Einwand" bzw. "Einwendungen".
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS DURCH IHRE SPENDE!
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS DURCH IHRE SPENDE!
EMPFÄNGER:
PBU e.V.
IBAN:
DE98 3706 9252 6511 6220 16
VERWENDUNGSZWECK:
Ihr Name und Ihre Adresse