DER VEREIN

Mit dem Projekt „Ultranet“ soll weltweit erstmalig Gleich- und Wechselstrom gemeinsam auf einem Mast übertragen werden.

WAS IST DAS PROBLEM?

  1. Weltweit erstmals soll in dem Projekt „Ultranet“ die Übertragung von Gleich- und Wechselstrom auf den selben Masten, den sogenannten Hybridmasten erfolgen. Ultranet wird rund 2000 Megawatt elektrische Leistung entlang dicht besiedelter Wohngebiete als reine Freileitung übertragen.
  2. Trotz des – durch das Grundgesetz verankerte – Vorsorgeprinzips fehlen Humanstudien über die Auswirkungen der Hybridleitungen, wie von der Strahlenschutzkommission angemahnt. Etwa eine dreiviertel Million Menschen entlang der Trasse werden so gegen ihren Willen durch Ultranet Teil eines inhumanen Feldversuchs.
  3. Anders als in den anderen Großprojekten des Leitungsausbaus und entgegen des im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsrechts ist im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW eine Erdverkabelung von vorneherein und generell ausgeschlossen worden (keine Kennzeichnung E). Auch die anstehende Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) wird nach Aussagen von Bundesminister Altmaier daran nichts ändern. Dabei gäbe es jetzt die Chance, damit mehr Akzeptanz zu schaffen!
  4. Entgegen sämtlicher Einwände der Bevölkerung wird der vom Bundesamt für Strahlenschutz empfohlene Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung mit Verweis auf die Nutzung von „Bestandstrassen“ nicht eingehalten. Die sogenannten Bestandstrassen werden jedoch, wie in Pulheim geschehen, in einem vorgelagerten und offiziell von Ultranet entkoppelten Planungsverfahren erst für Ultranet fit gemacht.
  5. Die Trassen der anderen Großprojekte des Leitungsausbaus verlaufen fast geradlinig von Nord nach Süd. Ultranet stattdessen verschwenkt nach Westen zu den Braunkohlekraftwerken. Unter dem Vorwand der Energiewende werden also neue Leitungen zum Transport von Braunkohlestrom gebaut.
  6. Ultranet wird letztendlich vom Stromkunden bezahlt. Also zahlen wir auch die Rendite von ca. 9 % für Amprion und Co. und die Gewinne von RWE aus internationalem Stromhandel.
  7. Zitat Website BMWi: „Künftig werden die neuen Stromautobahnen (HGÜ-Leitungen) bevorzugt als Erdkabel statt Freileitung gebaut. Der Vorrang betrifft vor allem die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder SuedOst- Link. HGÜ-Freileitungen sind allgemein dort verboten, wo Menschen wohnen. Hier muss ein Abstand von mindestens 400 Meter zur Wohnbebauung im sogenannten Innenbereich (zum Beispiel Stadt oder Dorf) oder 200 Meter zu Wohngebäuden im sogenannten Außenbereich eingehalten werden.“

Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum das explizit genannte Verbot nicht für die HGÜ-Leitung Ultranet gelten sollte!

WAS WIR FORDERN

  1. Stärkere Förderung alternativer Strategien und Lösungsansätze im Rahmen einer dezentralen Energiewende, die nicht auf überdimensionierten Netzausbau für den europäischen Stromhandel setzt.
  2. Kein Bau von Ultranet ohne unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung/Verifizierung des konkreten Bedarfs.
  3. Kein Bau von Ultranet ohne gesetzliche Grundlage (Aarhus-Konvention).
  4. Keine Inbetriebnahme/Bau von Ultranet ohne Vorliegen ausreichender Humanstudien gemäß Empfehlung der SSK, insbesondere was die Thematik der Korona Ionisierung angeht, für die es bisher nicht einmal Grenzwerte gibt.
  5. Keine Inbetriebnahme/Bau von Ultranet ohne Vorliegen eines Nachweises absoluter gesundheitlicher Unbedenklichkeit durch die vom BfS in Auftrag gegebenen aktuellen Studien.
  6. Gesetzesänderung, so dass Erdkabelvorrang und Mindestabstandsregelung für die gesamte Trasse gelten.
  7. Trassenführung über bekannte und bereits vorgeschlagene Ausweichkorridore.
  8. Für Pulheim: Weiträumige Verschwenkung der Ultranet-Leitung und der dafür benutzten Hybridmasten um die Ortsteile Geyen und Brauweiler herum, um möglichst einen Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnbebauung zu gewährleisten.
  9. Einhaltung des gesetzlich garantierten Gleichheitsprinzips und des Vorsorgegrundsatzes durch den Gesetzgeber.

WIR SIND NICHT ALLEIN

Entlang der Trasse formiert sich wachsender Widerstand. 20 Bürgerinitiativen verschiedener Kommunen über drei Bundesländer hinweg haben sich zum Aktionsbündnis Ultranet zusammengeschlossen.

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Werden Sie Teil unserer Bürgerinitiative und unterstützen Sie uns als aktives oder passives Mitglied. Der Jahresbeitrag ist überschaubar: Für aktive Mitglieder liegt er bei 24 Euro, für passive Fördermitglieder bei 12 Euro. Auch Kinder können beitragsfrei Mitglied werden!

Laden Sie hier den PBU Mitgliedsantrag herunter (PDF, 120 kB), füllen ihn aus und schicken ihn per Post an PBU e.V., Burgstraße 8, 50259 Pulheim oder eingescannt per E-Mail an kontakt@pulheim-gegen-ultranet.de.

Vielen Dank!

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS DURCH IHRE SPENDE!
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